Faktencheck

In der Diskussion um die beiden Vorlagen werden immer wieder Behauptungen aufgestellt. Wir beleuchten die häufigsten Aussagen hier.
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Generell

Machen die Vorlagen uns unabhängiger vom Ausland?

Ja, stimmt.

Liechtenstein ist zu einem hohen Anteil von Energie aus dem Ausland abhängig. Der Ukrainekrieg hat uns einmal mehr gezeigt, wie abhängig wir im Energiebereich von autoritären Systemen und Diktaturen sind. Dies trifft nicht nur für Russland zu, sondern auch für Saudiarabien, Kasachstan, Libyen und andere Länder, von denen wir unsere Energie beziehen. Mit günstigem, sauberem Sonnenstrom kann jedes Gebäude einen Teil zur Unabhängigkeit Liechtensteins beitragen.

Selbstverständlich müssen auch andere Technologien, wie z.B. Windstrom und andere erneuerbare Winterstromquellen sowie auch Speicherlösungen, gestärkt werden.

Quellen:

Führen die Vorlagen zu unnötiger Bürokratie?

Nein, stimmt nicht.

In den Baubehörden sitzen Profis. Sie prüfen eine Vielzahl von Gebäudevorschriften:

  • Werden die zulässigen Höhen, Grenz-, Gewässer-, Wald- und Strassenabstände eingehalten?
  • Ist die vorgesehene Nutzung mit der entsprechenden Zone konform?
  • Respektiert der geplante Bau die vorgegebene Ausnützungsziffer und die Grünflächenziffer?
  • Werden alle Brandschutzbestimmungen eingehalten?
  • Sind die Gebäude «architektonisch gut gestaltet» und fügen sie sich Landschaftsbild ein?
  • Sind die Fahrradabstellplätze in der vorgeschriebenen genügenden Anzahl vorgesehen?
  • Werden die Bestimmungen zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz beachtet
  • Ist die Erdbebensicherheit gewährleistet….

…um nur einige Beispiele anzuführen. Dies gilt auch für die Vielzahl bereits bestehender Energievorschriften. Wird das Gesetz geändert, werden die angepassten Vorschriften ebenso sorgfältig geprüft wie bisher. Nicht mehr und nicht weniger. Der Prüfaufwand bleibt gleich.

Hingegen will das Referendumskomitee die Bürokratie aufblasen und Bauvorhaben verzögern. Im Baugesetz ist neu vorgesehen, dass gegen Wärmepumpen keine Einsprache mehr möglich ist, weil das Amt für Umwelt die Einhaltung der Vorschriften bereits geprüft hat. Das Komitee will mit dem Referendum ermöglichen, dass man diese bereits geprüften Sachverhalte noch einmal vor Einsprachebehörden und Gerichte ziehen kann, ohne Aussichten auf Erfolg. Das verteuert, verkompliziert und verzögert das Bauen unnötig.

Im Gegensatz steigern die neuen Bestimmungen die Effizienz der Baubewilligungsverfahren.

Photovoltaik

Rentiert Photovoltaik (PV)?

Ja.

Bis zum Krieg in der Ukraine wurden in Liechtenstein PV-Anlagen nicht im erhofften Ausmass gebaut. Das ist erstaunlich, denn eine PV-Anlage ist ein gutes Geschäft. Das Land und die Gemeinden helfen bei der Finanzierung grosszügig mit. Ausserdem garantiert das Land einen Mindesttarif von 6 Rp./kWh für die Einspeisung von Solarstrom, wenn der Jahresschnitt unter diese Grenze fällt.

So ist die Investition meist in weniger als zehn Jahren abbezahlt bzw. dank tieferer Stromrechnungen eingespart. Der Strom vom Dach ist dann über mindestens 20 Jahre lang gratis – die Lebensdauer einer PV-Anlage liegt heute bei mehr als 30 Jahren.

Dank der Gesetzesänderung soll das Land den Banken zinslose Darlehen zur Verfügung stellen, so kommt jeder und jede noch günstiger zum eigenen Sonnenstrom. Wer trotzdem finanziell überfordert ist, ist von der PV-Pflicht ausgenommen, da es für wirtschaftliche Untragbarkeit eine Ausnahmeklausel gibt.

Wer die Gesetzesvorlage zum PV-Gebot ablehnt, verzichtet damit auch auf die zinslosen Darlehen des Landes!

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In ihrem Bericht und Antrag Nr 79/2022 zeigt die Regierung auf, dass die Amortisationszeit selbst bei den niedrigsten Stromkosten in der Regel bei weniger als 10 Jahren liegen. Dies insbesondere, wenn die Anlage schon beim Neubau installiert wird.

Quelle: Bericht und Antrag Nr 79/2022 der Regierung an den Landtag

Gibt es Ausnahmen und/oder zinslose Darlehen, wenn man sich eine PV-Anlage nicht leisten kann?

Ja.

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass das Land den Banken zinslose Darlehen gewährt. So können die Banken Bauwilligen sehr günstige Kredite für den Bau einer PV-Anlage, für energetische Sanierungen oder den Ersatz einer fossilen Heizung gewähren für den Teil, der nicht über Förderungen des Landes und der Gemeinden finanziert wird.

Mit solchen Darlehen können die Anfangsinvestitionen abgefangen werden. Durch eingesparte Energiekosten amortisieren sich diese Investitionen dann in der Regel über wenige Jahre.  Wer trotzdem finanziell überfordert ist, ist von einer PV-Pflicht ausgenommen, da es für wirtschaftliche Untragbarkeit eine Ausnahmeklausel gibt.

Wer die Gesetzesvorlage zur PV-Pflicht ablehnt, verzichtet damit auf die zinslosen Darlehen des Landes und verwehrt bauwilligen Jungen Zugang zum Extrakredit!

Mehr Info

In ihrem Bericht und Antrag Nr 79/2022 zeigt die Regierung auf, dass die Amortisationszeit selbst bei den niedrigsten Stromkosten in der Regel bei weniger als 10 Jahren liegen. Dies insbesondere, wenn die Anlage schon beim Neubau installiert wird.

Quelle: Bericht und Antrag Nr 79/2022 der Regierung an den Landtag

Passt Photovoltaik (PV) auf jedes Dach?

Ja, stimmt.

Wer ein neues Gebäude erstellt, ist auch dafür verantwortlich, einen Teil des neu geschaffenen Energiebedarfs selbst zu decken. Photovoltaik eignet sich bestens dafür. Die Sonne ist unser günstigster Energielieferant und dank grosszügiger Förderungen ist eine Photovoltaik-Anlage schnell amortisiert. So wird sie auch für den Betreiber, die Betreiberin zu einem Geschäft.

Heute gibt es sehr schöne Lösungen, so dass die Architektur durch PV gewinnen kann.

InDach PV Anlage auf der Marienkirche Mollis. Quelle: 3s-Solarplus.ch

Führen PV-Anlagen und erneuerbare Heizsysteme zu Mietkostenerhöhungen?

Nein.

Das Gegenteil ist der Fall. Die Investition in ein Gebäude ist das eine, die Betriebskosten z.B. für Strom und Heizung das andere. Wer auf seiner Immobilie eine PV-Anlage installiert, hat alles Interesse daran, den Strom den Mieterinnen und Mietern zu verkaufen. Er/sie erzielt dadurch einen besseren Preis als bei der Einspeisung. Die Mieterinnen und Mieter hingegen bezahlen auf den Strom vom Dach keine Netzgebühren und andere Kosten der LKW. So können auch sie viel Geld sparen.

In Kombination mit einer Wärmepumpe sind in solchen Gebäuden Strom und Heizung viel günstiger als in Vergleichsobjekten. So können Vermieter:innen die Nebenkosten tief halten. Wer hingegen mit Gas oder Öl heizt, schläft derzeit nicht gut – ob als Mieter:in oder als Eigentümer:in.

Wozu noch mehr PV, es baut doch jeder eine PV-Anlage?

Stimmt nicht.

Es werden immer noch Neubauten ohne PV-Anlage errichtet, und der Zubau bei Bestandsgebäuden war bis vor kurzem sehr langsam. Dies trotz Förderungen, die seit vielen Jahren grosszügig und im internationalen Vergleich vorbildlich sind.

Vielerorts in Liechtenstein ist ein Dach mit PV-Anlage die Ausnahme, nicht die Regel.

Der Anteil an Solarstrom in unserem Strommix lag 2021 mit 7% knapp vor dem europäischen Mittelfeld (6%), und weit hinter Deutschland (10%) und Italien (9%).

Erst seit Kurzem gibt es einen bisher ungekannten Ansturm auf PV-Anlagen. Trotzdem bleiben viele Dächer ungenutzt, zum Teil auch mit Berufung auf ästhetische Bedenken. Heute gibt es aber ausgezeichnete Lösungen, die sich farblich und gestalterisch bestens ins Gebäude integrieren lassen.

Es ist auch noch völlig unklar, ob der derzeitige Trend Bestand hat. Wenn “eh jeder eine PV-Anlage baut”, dann ist ja auch ein gesetzliches PV-Gebot kein Problem. Wenn der Trend wieder abflaut, z.B. wenn die Energiepreise wieder sinken, wird das Obligatorium aber wichtig sein.

Das PV-Gebot wird dazu führen, dass sich architektonisch gute Lösungen schneller durchsetzen. Architekt:innen werden sich mit den neuesten Möglichkeiten auseinander setzen müssen, um schöne Lösungen in ihre Planung aufzunehmen.

Quelle: Eurostat energy balances, NRG_BAL_C, accessed 2 Oct 2023

Ist Ökostrom für die Endverbraucher teurer als Nicht-Ökostrom?

Nein.

Die Zahlen internationaler Agenturen zeigen klar: Windkraft an Land und Solarenergie sind die kostengünstigsten Energiequellen. Ihre Stromgestehungskosten liegen unter denen von fossilen Brennstoffen.

Die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) bestätigt diese Entwicklung. Die Analysten stellen fest, dass die Kosten für Onshore-Windkraft im Jahr 2021 um 15 Prozent sanken. Für Offshore-Windkraft und Photovoltaik ist im Vergleich zu 2020 ein Rückgang um 13 Prozent zu beobachten. Parallel dazu stiegen die Preise für fossile Energieträger im Jahr 2021.

Und am günstigsten ist der Strom vom eigenen Dach. Denn hier fallen keine Netzgebühren und andere Kosten der LKW an. Dank der Förderung von Land und Gemeinden, einem garantierten Mindestpreis für die Einspeisung und zinslosen «Energiedarlehen» rentiert die eigene PV-Anlage allemal.

Stromgestehungskosten in EUR Cent / kWh für erneuerbare und konventionelle Quellen in Deutschland im Jahr 2021, Quelle: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE, Grafik via Statista

Quellen:

Wird die PV-Pflicht zu untragbaren Kosten für KMUs führen?

Nein, das Gegenteil ist der Fall.

PV ist rentabel. Gerade für grössere Dächer, wie sie bei KMU häufig anzutreffen sind, geht die Amortisation schnell, da die Kosten pro installierte Leistung niedriger sind. In der Praxis ist eine PV-Anlage auf einem Betriebsdach von Anfang an eine Geldquelle, da die Anfangsinvestition ja über mehrere Jahre abgeschrieben wird. Nach der Amortisationszeit von ca. 10 Jahren liefert die Anlage dann Strom zum Nulltarif. Mit den zinslosen Darlehen in der neuen Vorlage verbessert sich diese Rechnung noch einmal.

Wer die Gesetzesvorlage zum PV-Gebot ablehnt, verzichtet damit auch auf die zinslosen Darlehen des Landes!

Ist heimischer Solarstrom nicht zu variabel, und muss mit fossilem Strom aus dem Ausland ausbalanciert werden?

Nein, das stimmt nicht.

Wir werden auch mit der PV-Pflicht bis auf Weiteres den Grossteil unseres Stroms importieren müssen, unser Importanteil liegt derzeit bei 75%. Die PV-Pflicht stärkt vor allem unseren Eigenversorgungsgrad im Jahresmittel. Wir werden aber immer am Markt einkaufen müssen, um Differenzen auszugleichen. Dabei bestimmen wir selbst, welche Art vom Strom wir aus dem Ausland einkaufen.

Mit Blick in die Zukunftmüssen wir uns auch über einen diversifizierten Energiemix, Speicherlösungen und Flexibilität Gedanken machen. Sonne und Wind ergänzen sich optimal. PV in Tallagen produziert drei Viertel der Strommenge im Sommerhalbjahr, eine Windanlage zwei Drittel im Winterhalbjahr sowie in der Nacht und bei schlechtem Wetter. Für Liechtenstein sind Sonne und Wind als Teil eines intelligenten Stromsystems ein idealer Mix.

Quellen

Gefährdet volatiler Solarstrom die Versorgungssicherheit?

Nein.

In Deutschland, wo der PV-Ausbau massiv vorangetrieben wurde, konnte die Versorgungssicherheit für Verbraucher parallel zum Ausbau der Photovoltaik sogar verbessert werden.

System Average Interruption Duration Index (SAIDI) für die Nieder- und Mittelspannung

Quelle: https://www.ise.fraunhofer.de/de/veroeffentlichungen/studien/aktuelle-fakten-zur-photovoltaik-in-deutschland.html

Müssen PV-Anlagen mit diesem Gesetz auch an jedem Schattenhang gebaut werden?

Nein.

Es gibt in der Vorlage eine Reihe sinnvoller Ausnahmen. PV-Anlagen sind nur dort vorgeschrieben, wo sie sinnvoll und zumutbar sind. Wo es schattig ist, ist es ineffizient (Abs. 2 a)), und auch kleine, nicht beheizte Gebäude (<50m2) sind von der Pflicht ausgenommen.

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Der vorgeschlagene Gesetzestext lautet

Art. 64b

b) Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen

1) Auf geeigneten Dächern folgender Bauten ist flächendeckend eine strom-produzierende Photovoltaikanlage zu installieren:

a) neue Wohnbauten und bestehende Wohnbauten, deren Dach umfassend renoviert wird;

b) neue und bestehende Nicht-Wohnbauten.

2) Die Baubehörde kann auf begründeten Antrag hin Ausnahmen von der Pflicht nach Abs. 1 bewilligen, wenn:

a) die Installation einer Photovoltaikanlage ineffizient, technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht tragbar ist;

b) eine ebenso effiziente, alternative Nutzung der Sonnenenergie realisiert wird;

c) es sich um ein Gebäude handelt, das als Kulturgut registriert ist;

d) bei Nicht-Wohnbauten ohne Energiebezugsfläche die für eine Photovoltaikanlage nutzbare Dachfläche kleiner als 50 m2 ist.

Das Gesetz schafft die Gemeindeautonomie ab.

Stimmt nicht!

Die Gemeindeautonomie wird in keiner Weise abgeschafft.

Aber derzeit herrscht in den Gemeinden ein Vorschriften-Dschungel: Was hier erlaubt ist, ist in der Nachbargemeinde verboten und umgekehrt. Ausserdem haben einige Gemeinden völlig veraltete Einschränkungen und Verbote.

Dies soll vereinheitlicht werden, eine Arbeitsgruppe des Landes mit VertreterInnen aller Gemeinden arbeitet bereits daran. Es wird also mit den Gemeinden geplant, nicht über ihre Köpfe hinweg. Das Resultat wird sein, dass gemeinsam erarbeitete Bestimmungen in allen Gemeinden gelten.

Frisst die Produktion von Photovoltaik-Modulen nicht mehr Energie, als die Module je liefern werden?

Nein.

Für die Herstellung von Modulen, Gestell, Kabeln und Wechselrichter wird Energie gebraucht. Besonders viel Energie verschlingt die Herstellung von Silizium, Glas und Aluminium für das Modul.

Abhängig vom Modul und Aufstellungsort haben alle Module aber nach 5 bis 25 Monaten selbst so viel Energie erzeugt, wie bei der Herstellung gebraucht wurde. Die Module werden aber mindestens 25 bis 30 Jahre halten. Die erste Anlage der Solargenossenschaft wurde vor 29 Jahren erstellt, bisher musste kein einziges PV-Modul ausgewechselt werden. Die älteste bekannte Anlage in Europa läuft seit über 40 Jahren mit den gleichen Modulen. Der Anteil Energie für ihre Erzeugung ist also verschwindend gering.

Dasselbe gilt für die CO2-Bilanz: Der gesamte CO2-Fussabdruck von Solarstrom ist um vieles niedriger als der von Kohle oder Gasstrom. Und auch hier gibt es Unterschiede: Wie nachhaltig die Produktion ist, hängt auch vom Strommix ab. So wird etwa bei viel Kohlestrom im Netz wie in China laut einer Studie des deutschen Umweltbundesamts (UBA) bis zu 40 Prozent mehr CO2 freigesetzt als beim Modulbau im europäischen Strommix.

Quellen:

Kann man PV-Module recyclen?

Ja, das kann man.

Das Recyclen von Solarmodulen ist technisch möglich und wird schon von mehreren Firmen angeboten (siehe Quellen unten). Die Branche ist von rasanten technischen Neuerungen und Wachstum geprägt. Für die Module, die wir heute verbauen, ist es allerdings nicht entscheidend, wie weit wir heute mit dem Recyceln sind, sondern welche Möglichkeiten es in 30 Jahren geben wird, wenn sie dann mal nicht mehr laufen. Dann wird noch viel mehr möglich sein als heute schon.

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Bislang werden beim Recyclen die Alurahmen, Kabel und Anschlussdosen entfernt, dann die kristallinen Module zerkleinert und mit Hilfe verschiedener Techniken Glas, Metalle und Folien getrennt. Metalle und auch das Blei werden abgeschieden und wiederverwendet. Glassplitter werden bisher meist zu Wärmedämmstoff (Glaswolle) weiterverarbeitet. Und die Kunststofffolien werden in Anlagen mit Filtern zur Energiegewinnung verbrannt.

Noch viel Verbesserungspotenzial beim Recycling

Umwelt- und Rohstoffexperten sehen fürs Recycling jedoch noch viel Verbesserungspotential. So soll hochwertiges Solarglas von Altmodulen künftig für neue Module weiter genutzt werden. Bisher werden daraus meist niederwertige Dämmstoffe hergestellt. Auch das hochreine Silizium aus alten Modulen könnte für neue Solarzellen verwendet werden. Bis jetzt wird es oft lediglich als Zusatz bei der Aluminiumherstellung weitergenutzt.

In einem alten Solarmodul stecken Rohstoffe im Wert von 10 bis 30 Euro. Für die Recyclingwirtschaft ist die weltweit boomende Photovoltaik auch deshalb ein wichtiger Zukunftsmarkt. Und: in den nächsten Jahrzehnten werden Millionen Module neu installiert.

Das Dresdener Unternehmen FLAXRES plant noch weiter und will an alten Solarparks mobile Entsorgungscontainer aufstellen. Dann könnten automatisch gleich vor Ort ausgediente Module mittels Lichtblitzen sauber in Glas, Silizium, Metalle und Kunststoffe zerlegt werden. Das dauert nur wenige Sekunden und würde Transporte für das Recycling minimieren.

Quellen:

Beispiele: PV Recycling Firmen/NGOs

Wir sind doch schon Solarweltmeister, was wollt ihr mehr?

Ja, aber…

‚Weltmeister‘ sind wir bei der installierten Leistung pro Einwohner:in. Da unser Energieverbrauch aber nicht nur in unseren Wohngebäuden, sondern auch massgeblich in unserer Industrie anfällt, ist die Solarstromproduktion in Bezug auf unseren Gesamtstromverbrauch massgeblich.

Wenn man sich den Anteil an Solarstrom am tatsächlich verbrauchten Strom ansieht, so lag dieser im Jahr 2021 mit 7% knapp vor dem europäischen Mittelfeld (6%), und weit hinter Deutschland (10%) und Italien (9%).

Quelle: Eurostat energy balances, NRG_BAL_C, accessed 2 Oct 2023

Zudem macht es nur wenig Sinn nur auf PV zuschauen. Wenn man Windstrom auch dazu nimmt, fällt unser Land ins europäische Mittelfeld zurück.

Muss der PV-Ausbau auf Speicher warten?

Nein, nicht in den nächsten Jahren.

Für Liechtenstein ist die Speicherfrage auf Landesebene noch lange nicht relevant, da wir drei Viertel unseres Stroms importieren. Bisher decken wir somit zu fast keiner Stunde im Jahr auch nur annähernd unseren eigenen Bedarf. Mit Blick in die Zukunft können Speicher interessant werden.

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Investitionen in besseres Lastmanagement, stationäre Batteriespeicher oder Pumpspeicherkraftwerke lohnen sich, wenn ausreichend häufige und große Preisdifferenzen beim Strombezug auftreten.

Der weitere Ausbau von PV und Windkraft wird die Preise an der Strombörse häufiger und massiver senken. Auf der anderen Seite wird eine Verteuerung des fossil erzeugten Stroms die Preise zu Spitzenzeiten anheben. Diese Preisspreizung schafft die Grundlage für Lastverschiebungen, für rentablen Speicherbetrieb und für die Produktion von grünem Wasserstoff. Im Ergebnis steigt die Aufnahmefähigkeit für variablen Solar- und Windstrom.

Quellen:

Gebäudestandards / Heizungen

Was, wenn meine Gas- oder Ölheizung aussteigt, und ich kurzfristig keine Wärmepumpe installieren lassen kann?

Grundsätzlich sollte der Ersatz einer alten Heizung frühzeitig geplant werden. Oft stellt man aber erst bei der ersten Inbetriebnahme im Herbst fest, dass die Heizung ihren Betrieb versagt. Dann ist eine kurzzeitige Überbrückung für kleinere Gebäude (im Leistungsbereich bis ca. 40kW) mit mobilen Elektroheizungen möglich. Das sind fix-fertige Elektrodurchlauferhitzer auf einem Sackwagen. Praktisch alle Installateure haben solche Geräte für Notfallüberbrückungen. Sie werden einfach an die Heizungsgruppe angeschlossen. Das sind natürlich nur kurzfristige, provisorische Lösungen, bis man eine Wärmepumpe instalieren kann. Besser ist es alleweil, frühzeitig zu planen.

Für eine längere Überbrückung ist eine mobile Heizung im Container geeignet, wie sie etwa für Festzelte und Bauheizungen genutzt werden. Das ist eher eine Lösung für eine grössere Liegenschaft, da solche mobilen Heizungen über recht grosse Leistungen verfügen. Als Energieträger für diese Art von Provisorium kommen Heizöl, Pellets aber auch Luft-Wasser-Wärmepumpen in Frage.

Quellen / Beispiele:

Kurzfristige Lösungen:

Längerfristige Lösungen:

Kann ich die Wärmepumpe mit Solarstrom betreiben und damit auch nachts heizen?

Ja, das geht sehr gut.

Unsere Energiezukunft ist erneuerbar, die Technologien sind vorhanden, sie werden immer besser und effizienter. Wer auf eine Wärmepumpe setzt, kann viel Geld sparen, insbesondere wenn man gleichzeitig eine PV-Anlage baut, die für den Winterstrom optimiert ist (z.B. steile Ausrichtung oder Fassadenanlage).
Es ist einfach darauf zu achten, dass die Wärmepumpe vorzugsweise dann läuft, wenn die Sonne scheint. Die Steuerung kann auch durch eine einfache Zeitschaltuhr erfolgen. Durch die thermische Trägheit des Gebäudes bleibt es dann auch nachts warm.

Ausserdem: Die Wärmepumpe ist mittelfristig immer günstiger als die Öl- oder Gasheizung, auch ohne eigene PV-Anlage, siehe „Ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Öl- oder eine Gasheizung?“.

Darf ich eine Öl oder Gasheizung in einem sanierten Haus ersetzen?

In den meisten Fällen Ja.

In einem Gebäude, das vor 2003 gebaut wurde, aber entweder eine der elf Standardlösungen schon in der Vergangenheit umgesetzt hat, oder einen gewissen Gebäudestandard schon erfüllt (mindestens „GEAK D“), darf wieder eine Öl oder Gasheizung eingebaut werden. Lediglich Häuser in sehr schlechtem energietechnischen Zustand müssen eine der Standardlösungen umsetzen.

Aber zu bedenken ist: Eine Wärmepumpe ist mittelfristig immer günstiger als die Öl- oder Gasheizung, auch ohne eigene PV-Anlage, siehe „Ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Öl- oder eine Gasheizung?“.

Quelle: Vollzugshilfe EN-120, Erneuerbare Wärme beim
Wärmeerzeugerersatz, Konferenz Kantonaler Energiefachstellen, Ausgabe Januar 2020

Ist eine Wärmepumpe günstiger als eine Öl- oder eine Gasheizung?

Ja.

Genau wie bei PV, oder bei einer Saisonkarte beim Fussball, muss man unterscheiden zwischen Investitionskosten und Gesamtkosten. Die Anfangskosten sind bei PV, Wärmepumpe und Saisonkarte höher. Aber danach hat man lange Geld gespart. Die Amortisationszeit, also die Zeit, die man braucht, um durch die gesparten Heizkosten die Anfangsmehrkosten wieder hereinzuholen, beträgt bei PV ca. 5-10 Jahre, bei einer Wärmepumpe 5–12 Jahre (und bei einer Fussballsaisonkarte ca. 8 Spiele).

Mehr Info

Beispielrechnung aus dem Bericht und Antrag 014/2023 der Regierung, (aus Vaterland Artikel):

Quelle: https://solargenossenschaft.li/waermepumpen-sind-langfristig-gesehen-billiger-als-oel-oder-gasheizungen/

Es baut eh kaum mehr jemand eine Öl- oder Gasheizung ein, oder?

Stimmt nicht.

Bei Neubauten ist der Anteil an fossilen Heizungen tatsächlich verschwindend gering. Aber: beim Heizungsersatz in Bestandsbauten ist das Gegenteil der Fall. Insgesamt waren 2021 rund 60% aller eingebauten Heizungen Öl- oder Gasheizungen, 2022 lag dieser Anteil nach einer Schätzung der Regierung noch bei 50%.

Insgesamt sind noch 70% unserer Heizungen mit Öl oder Gas befeuert. Diese fossilen Heizungen machen uns weitere 20 Jahre oder länger von teuren Energieimporten abhängig und stossen in dieser Zeit viel klimaschädliches CO2 aus.

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Seit der Einführung des Anreizsystems für energetische Sanierungen und erneuerbare Energien im Energieeffizienzgesetz im Jahr 2008 hat sich der Anteil an fossilen Heizungen beim Heizungsersatz kaum verändert. Die Antwort auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Wendelin Lampert ergab, dass «Mutmasslich wegen geringerer Investitionskosten» insbesondere beim Heizungsersatz vor allem fossile Heizungen verbaut werden. (s.o. «Es baut eh kaum mehr jemand eine Öl- oder Gasheizung ein»).

Zwischen 2008 und 2020 wurden demnach im Schnitt etwa 390 Heizungen pro Jahr eingebaut. Davon waren etwa 260 oder knapp 70 Prozent fossile Heizungen.

Auf Basis der Förderzusicherungen 2021 kann laut Regierungschef-Stellvertreterin Sabine Monauni zudem davon ausgegangen werden, dass 2021 immer noch 60 Prozent fossile Heizungen eingebaut wurden. «Eine vorsichtige Schätzung für 2022 auf Basis der Förderzusicherungen und der Lieferengpässe lassen eine Quote von 50 Prozent fossile Heizungen vermuten», so Monauni».

Zum Thema Neubauten ist im Bericht und Antrag 014)2023 zu EEG, BauG und EnAG zu lesen: «Im Jahr 2022 wurden nach vorläufigen Zahlen 14 Gasheizungen bei Neubauten eingebaut und zwei neue Ölheizungen für Neubauten bewilligt».

Quellen:

Müssen funktionierende Öl- und Gasheizungen rausgerissen werden?

Nein!

Das Gesetz sieht vor, dass bestehende Heizungen so lange betrieben werden können, wie sie funktionieren. Bei Neubauten oder Heizungsersatz ist der Einbau einer Erdöl- oder Erdgasheizung gemäss der Gesetzesvorlage erschwert: Man muss beim Heizungsersatz 10% des Heizenergiebedarfs mit erneuerbaren Energien decken. Als Alternative zu dieser 10%-Regel kann man auch das Gebäude besser isolieren, zeitgemässe Fenster einbauen oder eine andere der insgesamt elf so genannten «Standardlösungen» ergreifen, die die Mustervorschriften vorsehen. Dann ist der Einbau einer Öl- oder Gasheizung weiterhin möglich. Bei Neubauten dürfen fossile Brennstoffe zum Einsatz kommen, wenn das Haus energetisch auf dem neuesten Stand ist, d.h. wenn aufgrund anderer Massnahmen (bessere Dämmung, thermische Solaranlagen u.a.) der gewichtete Energiebedarf bei neuen Wohnbauten höchstens 35 kWh pro m2 Energiebezugsfläche beträgt.

Führen Wärmepumpen zu Lärmbelästigung?

Nein.

Dies regelt das Lärmschutzgesetz. Entspricht die Wärmepumpe nicht den Lärmvorschriften, gibt es auch keine Bewilligung.
Zudem werden Luftwärmepumpen immer leiser. Beim Kauf einer Wärmepumpe ist darauf zu achten, möglichst leisen, effizienten Modellen den Vorzug zu geben. (Unabhängige Prüfresultate sind verfügbar beim Wärmepumpen-Testzentrum der OST).

Auszug aus dem Bericht und Antrag der Regierung: «Die gesetzlich zulässigen Einsprachegründe sind taxativ in Art. 77 Abs. 2 Bst. a bis c BauG aufgelistet. Eine Klarstellung erfolgt durch die neue Bestimmung nach Art. 77 Abs. 2a BauG lediglich dahingehend, dass künftig keine Einsprache in dem Sinne vorgebracht werden kann, dass mit der Luft-Wärmepumpe etwa übermässige Immissionen verbunden sein könnten.

Die Beurteilung der Zulässigkeit der Luft-Wärmepumpen, was deren Lärmimmissionen anbelangt, wird in allen Verfahren auf Basis der obligatorischen Lärmnachweise erfolgen, die vom Amt für Umwelt zu prüfen und bei Konformität mit der Lärmschutzgesetzgebung freizugeben sind».

Quelle: Bericht und Antrag 61/2023 der Regierung.

Erreichen wir unsere Klimaziele nicht sowieso, auch ohne diese Vorlagen?

Nein.

Unsere Emissionen im Gebäudebereich sind zwar zwischen 2000 und 2015 gefallen, seither stagnieren sie aber. Ohne zusätzliche Anstrengungen werden wir das Netto-Null-Ziel, das auch Nullemissionen im Gebäudebereich braucht, nicht erreichen.

Übrigens: Die Klimastrategie sieht einen linearen Absenkpfad bis 2050 vor. Damit wälzt sie die Hauptanstrengung auf die nächste Generation ab, denn es ist am Anfang des Weges einfacher, Fortschritte zu erzielen und das wird immer schwieriger, je mehr man schon umgesetzt hat. Deshalb muss jetzt alles getan werden, was relativ einfach umzusetzen ist, damit die Ziele bis 2050 tatsächlich erreicht werden können.

Emissionen im Gebäudebereich seit 2000. Der Trend der letzten Jahre wird den Absenkpfad auf Netto Null massiv verfehlen. Selbst der Absenkpfad der Klimastrategie ist noch zu langsam.

Quellen:
Eigene Darstellung basierend auf Liechtensteins Treibhausgasinventar und Klimastrategie

Ist es bei uns nicht zu kalt, um mit Wärmepumpen heizen zu können?

Nein.

Luftwärmepumpen sind zwar bei milden Temperaturen effizienter als bei sehr starken Wintern. Sie funktionieren aber problemlos auch bei sehr niedrigen Temperaturen, und sind selbst dann noch sehr viel effizienter als Öl- und Gasheizungen.
Die ‚Effizienz‘ einer Wärmepumpe beträgt ca. 350%, bei niedrigen Temperaturen sind es immer noch 150–200%.
Allerdings: Sehr tiefe Temperaturen treten bei uns sehr selten auf. 90% unserer Heizenergie wird an Tagen benutzt, die wärmer als -1°C sind.

Übrigens 1: Erdsondenwärmepumpen sind die kalten Temperaturen im Winter egal, da sie die Wärme aus dem Boden beziehen.
Übrigens 2: Die Länder mit dem höchsten Anteil an Wärmepumpen sind in Europa die skandinavischen Länder, bei denen es kälter ist als bei uns!

Anteil Haushalte mit Wärmeversorgung durch Wärmepumpe versus Durchschnittstemperatur im Januar 1990–2021. Wärmepumpen sind in den kältesten europäischen Ländern viel weiter verbreitet als bei uns.

Quellen:
Carbon Brief, Guest post: How heat pump sales are starting to take off around the world, März 2022
Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz, Wie funktioniert eine Wärmepumpe?
Arpagaus, Felderfahrungen mit Wärmepumpen, Bulletin Electrosuisse 7/2023

Öl- und Gasheizungen sind nicht zukunftsfähig!

Stimmt.

Die ungebremste Verbrennung fossiler Energieträger wie Erdöl und Erdgas setzt dem Klima massiv zu und ist zur einer der grössten Bedrohungen für unsere Wirtschaft und Bevölkerung und Natur geworden. Wollen wir das Schlimmste verhindern, müssen wir schnellstmöglich von den fossilen Energieträgern wegkommen. Unsere Energiezukunft ist erneuerbar, die Technologien sind vorhanden, sie werden immer besser, effizienter und umweltverträglicher.

Unsere Gebäude sind doch schon viel effizienter und ökologischer als anderswo, oder?

Das stimmt so nicht.

Unser Gebäudebestand ist zwar jünger als in manchen anderen Ländern, jedoch im Schnitt grösser und immer noch hauptsächlich mit Öl oder Gas beheizt.
Unsere Gebäudestandards bezüglich Auflagen beim Heizkesselersatz hinken hinter den Schweizer Kantonen hinterher. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde uns zumindest zu den Nachzüglerkantonen aufschliessen lassen.

Übrigens: Seit Beginn der UNO Klimarahmenkonvention, sozusagen der Startschuss der internationalen Bemühungen, Emissionen zu reduzieren, hat Liechtenstein nur eine sehr geringe Reduktion der Gebäudeemissionen geschafft.

Gebäudeemissionen im Jahr 2019 im Vergleich zu 1990. Liechtenstein hat im Vergleich zu anderen Ländern sehr viel weniger Reduktionen zu verzeichnen.

Quellen:
Eigene Darstellung basierend auf den Treibhausgasinventaren der Länder
Gebäudestandards der MuKEn
Umsetzungsstatus der MuKEn in Schweizer Kantonen